Sicherheits- und Gesundheitskoordination


Als Bauherr eines Bauvorhabens gelten für Sie die Bestimmungen der Baustellenverordnung.
Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellt werden muss, wenn:

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und dort mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden,
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet oder
  • auf der Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig werden.

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Wer ist ein „geeigneter Koordinator‟ ?

Ein „geeigneter Koordinator‟ verfügt im Sinne der BaustellV über einschlägige und ausreichende ...

  • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
  • Koordinatorenkenntnisse
  • baufachliche Kenntnisse und
  • berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben

... und kann somit die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachlich kompetent lösen.


Unsere Leistungen als SiGe - Koordinator

Wir übernehmen für den Bauherren die Pflichten aus der BaustellV:

  • Erstellen der Vorankündigung
  • Koordinieren in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Erstellen des SiGe-Plan für Ihr Bauvorhaben
  • Zusammenstellen aller notwendigen SiGe-Unterlagen
  • überwachen Ihrer Baustelle hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes


Zertifikate